Der Stadtrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Lutherstadt Eisleben als deren Vertreter für die Dauer einer Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Der zur Zeit amtierende Stadtrat nimmt seine Aufgaben bis in das Jahr 2029 wahr und besteht aus 36 Mitgliedern und dem Bürgermeister.
Der Stadtrat mit seinen Ausschüssen überwacht die Tätigkeiten der Verwaltung, fasst Beschlüsse und kontrolliert deren Ausführung. Dabei sind eine Reihe von Aufgaben dem Stadtrat als beschließendem Organ vorbehalten. Daneben sind in zahlreichen Sitzungen mehrere Ausschüsse sowohl vorberatend als auch in bestimmten Angelegenheiten beschließend tätig.