Die gewählten Mitglieder des Stadtrates, die Stadträte, können einer Fraktion angehören oder fraktionslos sein. Nach der Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist eine Fraktion ein Zusammenschluss von mindestens zwei Stadträten. Die Bildung einer Fraktion ist der/dem Vorsitzenden des Stadtrates schriftlich anzuzeigen.
In den Fraktionen wird die parlamentarische Arbeit vorbereitet, denn hier fällt nach vorangegangener Diskussion die Entscheidung darüber, mit welcher Meinung man in die Öffentlichkeit tritt. In den Fraktionssitzungen wird aber auch beraten, wie sich die Fraktion in den Abstimmungen bei Vorlagen von anderen Fraktionen verhalten soll.
Ob sich die Mandatsträger/innen den Mehrheitsbeschlüssen ihrer Fraktion beugen, mag eine Frage politischer Loyalität sein. Einen rechtlich verbindlichen "Fraktionszwang", der einzelne Stadträte binden könnte, gibt es nicht.
Fraktionssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Es steht jedoch im Ermessen der Fraktion, wen sie zu ihren Sitzungen zulassen will. So wird man das Gespräch mit anderen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Partei (z. B. Landtagsabgeordnete, Parteivorsitzende) suchen, die aber auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wenn städtische Interessen berührt werden.
Stadträte, die aus ihrer Fraktion ausgeschieden sind, werden als "fraktionslos" bezeichnet. Sie müssen dann ihr Mandat nicht niederlegen, sondern können sich einer anderen Fraktion anschließen oder fraktionsloses Mitglied bleiben.