Förderrichtlinie für das „Sanierungsgebiet“
Im Rahmen der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt“ Lutherstadt Eisleben finden Bürgerberatungsstunden gemeinsam mit Frau Kuberne, Mitarbeiterin Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung, und Herrn Graf, Vertreter des von der Lutherstadt Eisleben beauftragten Sanierungsträgers – DSK, Büro Halle, Kleine Klausstraße 2, statt.
Ort:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
FB 3, Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung
Klosterstraße 23
Zeit: Dienstag von 13.00 – 17.30 Uhr
Tel. Eisleben: 03475-655753
Halle: 0345-2255924 (Herr Graf)
Für sanierungswillige Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken, die sich innerhalb des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ der Lutherstadt Eisleben befinden sowie für interessierte Bürger besteht die Möglichkeit, Informationen zur Vorbereitung, Finanzierung, zu Fördermöglichkeiten und zur Durchführung von Sanierungsvorhaben Kosten frei einzuholen.
Förderrichtlinie für das „Sanierungsgebiet“(PDF 69,5 kB)
Förderrichtlinie „Stadtumbau Ost – Aufwertung“
Im Rahmen der Fördermöglichkeiten für den Stadtumbau Ost finden Bürgerberatungsstunden statt. Eigentümer von Wohngebäuden der Fördergebiete (Plattenbaugebiete Helbraer Straße und Gerbstedter Chaussee, Altstadtbereich und Gebiet Raismeser Straße / Sonnenweg) können bei der Stadtverwaltung, FB 3, Sachgebiet Stadtplanung/ -sanierung, Frau Ryll, sowie beim Sanierungsträger der DSK, Büro Halle, Kleine Klausstraße 2, Herrn Graf, Auskünfte über Fördermöglichkeiten erhalten.
Ort:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
FB 3, Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung
Klosterstraße 23
Zeit: dienstags von 13.00 – 17.30 Uhr
Tel. Eisleben: 03475-655751 (Frau Ryll)
Tel. Halle: 0345-2255924 (Herr Graf)