Bildung ist die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, und Jedes ernst zu nehmen. (Paul Anton de Lagarde 1827 - 1891 )
Das Schulsystem in Sachsen-Anhalt wird der Zeit modernisiert und grundlegenden Reformen unterzogen. Das betrifft insbesondere die Rückkehr zum Abitur nach
12 Schuljahren, die Wiedereinführung der Schuljahrgänge 5 und 6 am Gymnasium und die Veränderung der Unterrichtsstruktur der Schuljahrgänge 7 bis 10 an der Sekundarschule.
Gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Der erste Teil der Schulpflicht verlangt den 4-jährigen Besuch einer Grundschule und den 5-jährigen Besuch einer weiter führenden Schule (Sekundarschule oder Gymnasium), sie umfasst also neun Jahre. Den Besuch einer berufsbildenden Schule verlangt der zweite Teil der Schulpflicht.