Mit neuen, außerordentlichen Corona-Hilfen stark durch die Kriese

Um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die Bundesregierung umfassend erweiterte Unterstützung auf den Weg. Dazu zählen außerordentliche Hilfen für alle, die direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Die Schnellkredite der KfW sollen zudem auch für kleine Unternehmen geöffnet und die Überbrückungshilfen nochmals verbessert und verlängert werden.

Wie werden die Novemberhilfen beantragt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.
Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums gibt es zahlreiche Hinweise.
Hier geht es zur Internetseite des Bundesministerium - klick 
Überbrückungshilfe-Plattform  - klick